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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

gegenüber Unternehmern, juristischen Personen und Sondervermögen

der

Inotall GmbH

Röntgenstraße 1-3

42489 Wülfrath

Deutschland

Telefon: +49 (0) 2058 17 90 6-0

Fax: +49 (0) 2058 17 90 6-99

E-Mail: info@inotall.de

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19400, vertreten durch den alleinigen Geschäftsführer Clark Pohlmann, USt-Identifikations-Nr.: DE 244806174

- im Folgenden „Anbieter“ –

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für Verträge zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“) und dem Anbieter. Die AVB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AVB gelten insbesondere für Verträge über die Lieferung chemischer und technischer Produkte nebst ergänzenden Dienstleistungen im Rahmen der Stoffprüfung bzw. des Fluidmanagements (Mess- und Prüfdienst nach TRGS 611, Spülleistungen und Neubefüllung sowie Laboranalysen).

(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden diesem übermittelten oder mitgeteilten Fassung. Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Waren und Leistungen stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Soweit nicht anders vereinbart, sind die vom Anbieter übermittelten Angebote freibleibend und unverbindlich.

(2) Soweit die Parteien kein anderes Verfahren vereinbaren, so kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden entweder durch ein an den Kunden gerichtetes Angebot des Anbieters und eine hierauf bezogene Annahmeerklärung des Kunden oder durch die Bestellung des Kunden und die

Annahme durch den Anbieter zustande. In dem letztgenannten Fall gilt die Bestellung der Ware oder der Leistung durch den Kunden als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann sodann entweder durch Erklärung gegenüber dem Kunden (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache, wenn sich der Geschäftssitz des Kunden in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg befindet. Befindet sich der Geschäftssitz des Kunden in einem anderen Land, erfolgt der Vertragsschluss in englischer Sprache. Weitere Sprachen stehen nicht zur Verfügung.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die technischen und chemischen Produkte Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Produkte oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Die Parteien werden die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserklärung des Anbieters steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht im Einzelfall anders bestimmt, sind Verpackungs- und Versandkosten in den ausgewiesenen Preisen nicht enthalten. Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.

(2) Die in einem Angebot ausgewiesenen Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen bzw. Vertragsdokumenten aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert nach Menge bzw. Aufwand gemäß Preisliste berechnet.

(3) Falls im jeweiligen Angebot nicht anders vereinbart, ist der Kunde vorleistungspflichtig, d. h., er ist verpflichtet, die vollständige Zahlung vor Auslieferung der Ware bzw. vor Ausführung der Leistung zu erfüllen. Das Entgelt ist unmittelbar nach Vertragsschluss zahlbar.

(4) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf die von dem Anbieter benannte Bankverbindung. Wenn nicht gesondert vereinbart, werden weitere Zahlungsmittel nicht angeboten.

(5) Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde wird auf die gesetzliche Regelung nach § 286 Abs. 3 BGB hingewiesen, wonach er spätestens in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Verzugszins derzeit für vertragsmaßgebliche Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt.

(6) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

 

§ 4 Obliegenheiten der Parteien

(1) Die gelieferten Gegenstände und erbrachten Leistungen sind durch den Kunden oder durch einen von diesem Beauftragten unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten bzw. nach entsprechender Zurverfügungstellung sorgfältig zu untersuchen. Hinsichtlich offensichtlicher und nicht-offensichtlicher Mängel, die bei einer unverzüglichen,

sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten diese als vom Kunden genehmigt, wenn er diese im Falle offensichtlicher Mängel nicht binnen 7 Tagen, im Übrigen binnen 14 Tagen nach Gefahrübergang rügt. Möchte der Kunde die Ware bereits vor Ablauf obiger Fristen weiterverarbeiten, hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Die weiteren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gelten ergänzend.

(2) Auf Verlangen des Anbieters ist ein beanstandeter Liefergegenstand an den Anbieter zurückzusenden. Bei Vorliegen eines Mangels vergütet der Anbieter die Kosten des Transports nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Wenn ein Mangel vorliegt, trägt der Anbieter weiterhin die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen.

(3) Der Kunde wird über etwaige Gefahren- und Nutzungshinweise informiert, indem der Anbieter diese dem Kunden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. auf dem Etikett) zur Verfügung stellt.

(4) Unbeschadet gesetzlicher Sicherheitsvorschriften ist der Kunde bis zu dem Eigentumsübergang verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die gelieferten Waren und die erbrachten Leistungen durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

 

§ 5 Lieferung und Lieferzeit, Rücktritt, Teillieferungen

(1) Soweit zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, beträgt die Lieferzeit für Waren bis zu 30 Tage im Falle der Lieferung nach Deutschland und in Länder der EU, andernfalls bis zu 6 Wochen. Vom Anbieter angegebene Lieferzeiten beginnen mit dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. des Vertragsschlusses und, wenn er zur Vorleistung verpflichtet ist, nachdem der Kunde die Zahlung vollständig geleistet hat.

(2) Das Rücktrittsrecht beider Parteien vom geschlossenen Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter ist ergänzend im Falle von folgenden Ereignissen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wenn zugleich die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist und der Anbieter diese nicht zu vertreten hat: Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Ausfall der Marktteilnehmer für die Material- oder Energiebeschaffung zu Vorbelieferungszwecken, wesentliche Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Fehlen von Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind. Sind diese Ereignisse nur von vorübergehender Dauer, kann der Anbieter die Verlängerung von Liefer- oder Leistungsfristen oder die Verschiebung von Liefer- oder Leistungsterminen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist verlangen, soweit der Anbieter diese Ereignisse nicht zu vertreten hat.

(3) Der Anbieter ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch keine wesentlichen Nachteile (wie z.B. ein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten) entstehen. Im Übrigen bedarf die Durchführung einer Teillieferung der Zustimmung des Kunden.

(4) Gerät der Anbieter mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

 

§ 6 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Lagerkosten

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes bestimmt ist. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung erfolgt die Lieferung EXW Inotall GmbH, Röntgenstraße 1-3, 42489 Wülfrath, Deutschland, Incoterms 2020.

(2) Die Verpackung und ggf. die Versandart unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters.

(3) Soweit nicht die Lieferung der Ware durch den Anbieter vereinbart ist, geht die Gefahr im Falle der vereinbarten Abholung durch den Kunden spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Anbieter weitere bzw. andere Leistungen (z.B. Installation) übernommen hat.

(4) Der Kunde gerät in Annahmeverzug, sobald der Liefergegenstand abholbereit oder versandbereit ist und der Anbieter dies dem Kunden zuvor mit jeweils angemessenem Vorlauf angezeigt hat, wenn sich die Übergabe oder der Versand infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, verzögert. Weitere gesetzliche Gründe für den Eintritt des Annahmeverzugs bleiben unberührt.

(5) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

(6) Die Sendung wird vom Anbieter nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, Wasser- und Umweltschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten) für die betreffende Ware vor. Übersteigt der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten die offenen Forderungen des Anbieters um mehr als 10%, wird der Anbieter auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

(2) Der Kunde ist ohne die vorherige Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, über das Eigentum an der von dem Anbieter gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf das Eigentumsrecht des Anbieters hingewiesen wird.

(3) Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.

(4) Bei Zugriffen Dritter, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und den Anbieter unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.

 

§ 8 Sachmängelgewährleistung

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese vom Anbieter oder von einem ihm zurechenbaren Dritten abgegeben wurde.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Sachen ein Jahr beginnend mit der Ablieferung. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche des Kunden aufgrund von Garantien, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Enthält die Garantie eine separate Gewährleistungsfrist, so gilt diese.

(3) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Anbieters, kann der Kunde unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

 

§ 9 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist (vorliegend u.a. die Lieferung einer mangelfreien Sache und die Verschaffung des Eigentums daran).

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung des Anbieters wegen Lieferverzugs ist im Falle leicht fahrlässiger Begehung auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer) begrenzt.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden nach Wahl der jeweiligen Partei der Sitz des Anbieters oder der Sitz des Kunden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

--- Ende der Allgemeine Geschäftsbedingungen ---

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt

Unsere Profession ist die bedarfsorientierte Vorgehensweise, an deren Ende die effektive Wertschöpfung für unsere Kunden steht. Unsere Arbeit wird von jeder Menge Fachkompetenz, garantierter Zuverlässigkeit und absoluter Loyalität begleitet. Daher ist ein offener Dialog mit unseren Kunden das Maß aller Dinge. Diesen Anspruch leben wir. Tag für Tag. Dehalb geht das Engagement unseres Expertenteams über den Verkauf von Einzelprodukten hinaus. Wir gehen der Sache auf den Grund und stellen das gesamte System auf den Kopf. So lange, bis wir gemeinsam die perfekte Lösung gefunden haben. Für uns hat der Erfolg unserer Kunden höchste Priorität. Wie das funktioniert? Ganz einfach: Wir orientieren uns an den gesteckten Zielen unserer Kunden, die wir zuvor in einer Analyse erarbeitet haben. Gesetzte Erwartungen und Standards versuchen wir stets im Sinne unserer Kunden zu übertreffen. Dies kann aber nur gelingen, wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets am Puls der Zeit sind und ihr fachliches Know-how kontinuierlich erweitern.

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